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An jedem Tag. Kinder aktiv schützen.

An jedem Tag. Kinder aktiv schützen.

Eine bundesweite Arbeitsgruppe zum Thema "Schutz des Kindeswohls" der Kolpingjugend Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren ausführlich mit dem Thema beschäftigt und auf der Herbst-Bundeskonferenz 2012 die eigens erarbeitete Arbeitshilfe „An jedem Tag. Kinder aktiv schützen“ vorgestellt. Die Arbeitshilfe soll Kolpingsfamilien und Kolpingjugendgruppen dabei unterstützen, sich vor Ort des Themas „Schutz des Kindeswohls“ gut anzunehmen. Sie bietet einen Leitfaden, gibt Hilfestellungen für den Notfall und legt allen Engagierten bei der Kolpingjugend und im Kolpingwerk die Prävention ans Herz.

zusätzliche Hinweise zum Bundeskinderschutzgesetz und den erweiterten Führungszeugnissen

Im Januar 2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft, um den Kinderschutz in Deutschland zu verbessern. Unter anderem sieht das Bundeskinderschutzgesetz die Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen (Führungszeugnis) vor. Dieses Führungszeugnis gibt unter anderem darüber Auskunft, ob eine Vorstrafe im Bereich einer Sexualstraftat vorliegt, die eine Tätigkeit in der Jugendarbeit selbstverständlich ausschließt. Erhält eine Kolpingsfamilie bei einer Veranstaltung, z.B. einer Pfingst- oder Sommerfreizeit öffentliche Mittel, so kann das zuständige Jugendamt zukünftig verlangen, dass sich die Kolpingsfamilie/Kolpingjugend von ihren Ehrenamtlichen ein entsprechendes Führungszeugnis vorlegen lässt. Ein solches Führungszeugnis muss aber nur dann vorgelegt werden, wenn das Jugendamt mit der Kolpingsfamilie eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.


Der Deutsche Bundesjugendring bietet eine Arbeitshilfe zu Führungszeugnissen für Ehrenamtliche nach dem Bundeskinderschutzgesetz an.


Sie richtet sich an Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit auf lokaler Ebene. Neben Hintergrundinformationen zum Bundeskinderschutzgesetz gibt die Broschüre Orientierung für Gespräche oder Verhandlungen mit Jugendämtern. Beschrieben werden auch Sonderfälle und Anwendungsbeispiele.

 

Der BDKJ Bayern hat ergänzend dazu die Arbeitshilfe „Wir schauen hin - Wir schützen Kinder und Jugendliche“ Eine Information zum erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche erstellt.

 

Die Arbeitshilfe ist eine kommentierte Empfehlung zur Vereinbarung zwischen Jugendamt und Träger der freien Jugendhilfe nach § 72 a Abs. 2 SGB VIII) und konkret für die Jugendverbandsarbeit in Bayern eine gute Grundlage zur Erstellung von Vereinbarungen mit den Jugendämtern.

 

Sollten Jugendämter auf Eure Kolpingsfamilie zugehen und eine Vereinbarung abschließen wollen, bitten wir um vorhergehende Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Diözesan- oder Landesverband der Kolpingjugend oder des Kolpingwerkes. Auch für konkrete Anfragen dürft Ihr Euch sehr gerne an Eure Diözesanbüros oder auch das Jugendbüro der Kolpingjugend Bayern wenden.

 

Downloads

  • An jedem Tag. Kinder aktiv schützen.
  • Arbeitshilfe des Deutschen Bundesjugendrings zum neuen Bundeskinderschutzgesetz
  • „Wir schauen hin - Wir schützen Kinder und Jugendliche“ Eine Information zum erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche
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